Grabstein Ewald und Hanna Mataré

Standort (Feld/Reihe(Nr.): 19/F/27-29

Ewald Mataré Grabmal Mataré Büderich easyHDR BASIC 2

Der Grabstein aus dem Jahr 1959 in Form eines schlichten griechischen Kreuzes besteht aus weißem Marmor und hat eine Höhe von 75 cm und eine Breite von 70,5 cm.  Das Marmorkreuz schuf der Künstler Ewald Mataré (1887 - 1965). Das Kreuz trägt auf dem oberen Balken das Relief eines fünfblättrigen Rosenblatts. Auf den beiden seitlichen Balken sind die Namen des Künstlers und seiner Frau in Großbuchstaben angegeben sowie auf dem unteren Balken deren Lebensdaten.

Die Inschrift lautet:

EWALD MATARÉ         HANNA MATARÉ

    1887 - 1965

    1892 - 1983

 

Matarés Grabstätte auf dem Büdericher Friedhof erhielt zunächst den von Karl Franke geschaffenen Grabstein. Das Marmorkreuz schuf Ewald Mataré für das Grab von Elisabeth Hasenbäumer, der Schwester seiner Frau Hanna. Nach der Auflassung des Grabes lagerte der Stein mehrere Jahre im Mataréschen Garten in Büderich. Auf Veranlassung von Sonja Mataré, der Tochter des Künstlers, schmückt das unprätentiöse Grabmal seit den späten 1990er Jahren, nun mit den Lebensdaten von Ewald und Hanna Mataré versehen, die letzte Ruhestätte des Künstlers und seiner Frau.

Der Name Ewald Mataré ist untrennbar mit Büderich, heute Stadtteil von Meerbusch, verbunden. Hier lebte Mataré seit 1932, zuerst einige Monate im "Haus am Deich", dann auf der Poststraße 53. Als Atelier mietete er 1933 die ehemalige Schnapsbrennerei auf der Dückersstraße 10 an. 1949 kaufte er das Gebäude und bezog es 1953 mit seiner Familie. Es diente ihm ab diesem Zeitpunkt als Wohnung und Atelier. Mataré starb 1965 in Büderich und wurde auf dem dortigen Friedhof beigesetzt. Seit 2009 ist seine Grabstätte Ehrengrab der Stadt Meerbusch.

Die Projektgruppe empfiehlt, den Grabstein Ewald Mataré aus künstlerischen Gründen gem. DSchG - NRW unter Schutz zu stellen und in die Denkmalliste der Stadt einzutragen.

 

Foto und Literaturhinweise:

Foto: Klütsch, Margot

 

Literatur:

 

Gohr/Sondermann 2009, S. 168 ff.

Hellmich 2006, S. 34

Klütsch 2013, S. 212

Klütsch 2010, S. 40

Klütsch 2018, S. 208 f.

Meerbusch 2002, S. 10